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Bekanntmachung Wasserecht

  • Hochstadt a.Main

Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus den Mischwasserbehandlungsanlagen der Gemeinde Hochstadt a.Main

Eine Ausfertigung der o.g. Antragsunterlagen liegt zur öffentlichen Einsichtsnahme aus
in der Gemeinde Hochstadt a.Main, Rathausstr. 1, 96272 Hochstadt a.Main
in der Zeit von Donnerstag, 23.10.2025 bis Samstag 22.11.2025
während der Dienststunden am Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

Etwaige Einwendungen können entweder bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 28 - 30, 96215 Lichtenfels, innerhalb der Einwendungsfrist (bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist) vorgebracht werden.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Eröterungstermin, kann auch ohne ihn verhandelt werden, verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigung nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG.

Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50  Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

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