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Erinnerung

  • Hochstadt a.Main
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Winterdienst an Gehbahnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Wetterverhältnisse, möchten wir Sie an die geltenden Regeln zur Sicherung der Gehbahnen im Winter erinnern. Kommt jemand wegen fehlender oder unzureichender Sicherung auf einer Gehbahn zu Schaden, haftet der entsprechende Anlieger (Vorder- und Hinterlieger gemeinschaftlich).

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (hochstadt-main.de)

https://www.hochstadt-main.de/fileadmin/Hochstadt/Buergerservice_und_Politik/Rathaus_und_Verwaltung/Satzungen_und_Verordnungen/strassenreing_satzung.pdf

Die Gemeinde bittet weiterhin die Straßenanlieger, Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße zu parken, damit der Räumdienst nicht behindert wird.

Bauamt

VGem Hochstadt-Marktzeuln

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