Sprungziele

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Melde- /Pass- und Gewerbeamt
Rathaus Hochstadt a.Main (VG-Nebenstelle)

  • +49 9574 6236-46
  • Montag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:30 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Rathaus Marktzeuln

  • +49 9574 6236-36
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen