Kommunalwahl am 08.03.2026

Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse
Die vorläufigen Wahlergebnisse werden wie folgt bekannt gegeben
- Aushangkasten vor dem Rathaus Hochstadt
- Internetseite der Gemeinde
Nach der Regelung in Art. 47 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) gilt die Wahl als angenommen, wenn die gewählte Person nicht binnen einer Woche nach Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgelehnt hat. Eine Verständigung der gewählten Person ist nur noch für die Fälle vorgesehen, in denen die Gewählten nicht auf einem Wahlvorschlag kandidiert haben.
Maßgeblich für den Lauf der Wochenfrist zur Nichtannahme der Wahl ist der auf dem jeweiligen Aushang am Rathaus Hochstadt angegebene Aushangtag (§ 90 Abs. 6 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)).