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Nachfolgend bekommen Sie eine Übersicht über den Breitbandausbau im Jahr 2015.
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 22.06.2015)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Hochstadt a.Main bittet daher, bis spätestens 31.07.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 10.11.2015)
Die Gemeinde Hochstadt a. Main gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Freitag, den 08.01.2016 11:00 (Posteingang Gemeinde Hochstadt a. Main) endet, zu beteiligen.
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) (veröffentlicht am 11.03.2016)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Hochstadt a.Main haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein oder zwei Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.03.2016 beabsichtigt die Gemeinde Hochstadt a.Main einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 12.05.2016)
Stellungnahme der Gemeinde Hochstadt a.Main bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Am Dienstag, den 06.06.2016, ist dem Ersten Bürgermeister Thomas Kneipp in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
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